Pressemitteilung vom 18.05.2019

Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens der Volksinitiative zum Schutz des Wassers eingereicht

Die Vertrauenspersonen der Volksinitiative zum Schutz des Wassers haben heute den Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens beim Landtagspräsidenten eingereicht, nachdem der Innen- und Rechtsausschuss zum dritten Mal nicht über die Gesetzesinitiative für mehr Transparenz abgestimmt und statt dessen unabgestimmt  eine Anhörung gestartet hat.  Wenn die Anhörung jedoch ernst genommen und nicht nur pro forma durchgeführt werden soll, dann müssen wir damit rechnen, dass die Ergebnisse der Anhörung ggf. zu einer Verzögerung der Entscheidung führen könnten. Damit würde unsere Frist zur Einreichung eines Volksbegehrens unterlaufen, weshalb wir sicherheitshalber diesen Samstag das Volksbegehren beantragen werden. Damit setzen wir den Willen der Bürger um, die mehr als 42.000 Unterschriften geleistet haben. Sollte die Änderung des IZG-SH (Informationszugangsgesetz) im Juni wie zwischen Vertrauenspersonen und Regierungskoalition vereinbart beschlossen werden und die Zusicherung stehen, auch die vier unstrittig zulässigen Gesetzesergänzungen im Landeswassergesetz zu verabschieden, würden wir den Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens zurücknehmen.

Hintergrund:

Der Innen- und Rechtsausschuss beschloss überraschend und mit den Vertrauenspersonen nicht abgestimmt die Durchführung einer schriftlichen Anhörung über die mit den Gesetzesvorlagen der Volksinitiative inhaltlich identischen Verbesserungen der Transparenzregelungen. Die Anzuhörenden sind der Geschäftsführung bis Freitag, 17. Mai 2019, anzuzeigen; die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen endet am Freitag, 31. Mai 2019. Der Ausschuss nahm in Aussicht, die Vorlage abschließend in seiner Sitzung am 5. Juni 2019 zu behandeln, sodass dem Landtag zur Juni-Plenartagung eine Beschlussempfehlung zugeleitet werden kann. Begründet wird dieser Schritt damit, dass es durchaus eine substantielle Änderung sei, die Gesetzesänderung im IZG vorzunehmen statt im Landesverwaltungsgesetz, und dies zumindest in aller gebotenen Kürze juristisch überprüft werden sollte im Rahmen der Anhörung, um juristische Konsistenzen sicherzustellen.

Warum diese Fragen nicht in den letzten fünf Jahren, in denen über diese Gesetzesinitiative diskutiert oder in den letzten 2,5 Jahren, in denen der Inhalt der Volksinitiative bekannt war geschweige denn in dem Jahr seit Einreichen der Volksinitiative längst geklärt wurde, bleibt den Vertrauenspersonen unerfindlich. Die Gesetzesvorlagen der Volksinitiative wurden im März ohne öffentliche Begründung von der Tagesordnung des Landtages genommen.

Die vier unstrittig zulässigen Teile der Volksinitiative sollen im Herbst mit dem neuen Landeswassergesetz verabschiedet werden.

Dr. Reinhard Knof