Pressemitteilung vom 30.09.2019:

Erlaubt das Landesverfassungsgericht Deutschlands erste frackingfreie Zone?

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 1. Oktober ab 10 Uhr verhandelt das Landesverfassungsgericht in
Schleswig darüber, ob Schleswig-Holstein Deutschlands erste
Fracking-freie Zone wird. In der öffentlichen Verhandlung werden sich
die Volksinitiative zum Schutz des Wassers, vertreten durch
Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen und die Vertrauenspersonen Dr. Reinhard
Knof, Dr. Patrick Breyer und Klaus Schöllhorn, sowie Vertreter von
Landesregierung und Landtag gegenüber stehen. Wir möchten Sie herzlich
einladen zu berichten.

Grund des Rechtsstreits: Der Landtag hat das derzeit laufende
Volksbegehren zum Schutz des Wassers vor Ölbohrungen zwar erlaubt, das
ebenfalls geforderte landesweite Fracking-Verbot aber blockiert, weil es
unzulässig sei. Die schwarz-rote Koalition im Bundestag wiederum hat das
riskante Fracking nur in bestimmten Gebieten und Gesteinsschichten
verboten, nicht aber in den in Schleswig-Holstein vorherrschenden
Gesteinsschichten. In Niedersachsen wird bereits gefrackt; das will die
Volksinitiative im Norden verhindern.

„Fracking macht die hochriskante und klimaschädliche Ölförderung
profitabel, und die hat in Schleswig-Holstein bereits zu 98
Umweltschäden geführt“, begründet Vertrauensperson Dr. Patrick Breyer.
„Das Verfahren hat bundesweit Signalwirkung. Schleswig-Holsteins Grüne
haben inzwischen zugesichert, man wolle das von uns geforderte
Frackingverbot umsetzen, wenn wir Recht bekommen. Wenn unsere
Volksinitiative im Norden die erste Fracking-Verbotszone Deutschlands
durchsetzt, können andere Bundesländer das auch. Mit unserer Klage
wollen wir auch die direkte Demokratie und die Mitbestimmungsrechte der
Bürger stärken.“

Zurzeit sind alle Schleswig-Holsteiner/innen ab 16 aufgerufen, das
Volksbegehren zum besseren Schutz des Wassers vor Schäden durch
Ölbohrungen, für Transparenz und zur Aufdeckung von Gefahren und
Korruption zu unterschreiben. Formulare liegen in allen Ämtern und
Rathäusern aus und können auch im Internet ausgedruckt werden:

http://vi-wasser.de

Dokumente zum Gerichtsverfahren:
Pressemitteilung des Landesverfassungsgerichts
<https://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/LVG/Presse/PI/2019_09_25_MuendlVerhandlgFracking.html>
Antrag https://vi-wasser.de/files/Antrag_LVerfG_11-12-2018_anon.pdf
Stellungnahme der Landesregierung
<https://vi-wasser.de/files/Stngn%20LandesReg%20v.%2026.03.19%20-%20LVerfG%20v.%2028.03.19_anon.pdf>
Stellungnahme des Landtagspräsidenten mit Gutachten
https://vi-wasser.de/files/Landtagsverwaltung-an-LVerfG_10-05-19.pdf
Erwiderung der Volksinitiative
https://vi-wasser.de/files/Replik_ASt_v_10-09-19.pdf
Gutachten https://vi-wasser.de/files/Laskowski_Kurzgutachten_07_09_2019.pdf

Mit freundlichem Gruß
Dr. Reinhard Knof
Dr. Patrick Breyer