Newsletter, Juli 2020

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
sehr geehrte Damen und Herren und Interessierte,

Landesabstimmungsausschuss stellt 60443 gültige Stimmen für das Volksbegehren fest

Auch wenn die 80.000 Stimmen nicht erreicht wurden, war das Volksbegehren zum Schutz des Wassers weitgehend erfolgreich!
Als im April 2019 das Volksbegehren beantragten wurde, war noch kein einziger der  vorgeschlagenen Gesetzentwürfe verabschiedet. Die Regierungsmehrheit hatte die zulässigen Teile der Volksinitiative wiederholt von der Tagesordnung des Landtags abgesetzt und sich geweigert, unsere Gesetzesvorlagen im Parlament zu beraten.
Die Zusicherungen der Regierungskoalition, alle wasserrechtlichen Teile der VI umzusetzen, war vor diesem Hintergrund unglaubwürdig. Zweifel an den Zusagen der Regierungskoalition waren durchaus berechtigt, denn ohne Begründung wurde der Teil „und das nicht aus Quellen wild abfließende Wasser“ aus dem Gesetz gestrichen. Die Vermutung, dass ohne das Volksbegehren überhaupt keine Gesetzesvorlage umgesetzt worden wäre, war demnach durchaus berechtigt.

Die massiven Behinderungen des Volksbegehrens durch das Innenministerium, die Koalitionsparteien und einzelne Abgeordnete haben darüber hinaus gezeigt, wie aktiv die direkte Demokratie durch die jetzige Regierung behindert wird.

Allen Unterstützern an dieser Stelle noch einmal ein herzliches Dankeschön, denn nur gemeinsam 🙏war dieser Erfolg möglich!

Der Weg dieses Volksbegehrens war mühsam und teuer.

Deshalb bitten wir um Spenden: https://www.keinco2endlager.de/spenden/

 Folgende Gesetze (mit anderen Gesetzesbezeichnungen – zur Besseren Vergleichbarkeit hier teilweise in unserer eingereichten Version) sind durch unsere Initiative in Kraft getreten:

Artikel 1 Änderung des Landeswassergesetzes

Das Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz) in der Fassung vom 11. Februar 2008 (GVOBl. 2008, 91), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16.01.2019 (GVOBl. 2019, 30), wird wie folgt geändert:

  1. § 1 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:

Dieses Gesetz gilt für folgende Gewässer:

  1. oberirdische Gewässer,
  2. Küstengewässer,
  3. Grundwasser, unabhängig vom Gehalt an löslichen Bestandteilen. Es gilt auch für Teile dieser Gewässer.“
  4. Die Überschrift von § 7 wird wie folgt neu gefasst:

§ 7 Erdaufschlüsse (zu § 49 Abs. 1 Satz 1 WHG)“

  1. Nach § 7 Absatz 1 werden die folgenden Absätze eingefügt:

(2) Wer Erdarbeiten oder Bohrungen vornimmt, ist für dadurch verursachte nachteilige qualitative und quantitative Veränderungen eines Gewässers sowie dadurch verursachte Schäden verantwortlich.

(3) Die Wasserbehörde hat die Arbeiten zu untersagen und die Einstellung begonnener Arbeiten anzuordnen, wenn eine Verunreinigung oder nachteilige quantitative Veränderung von Gewässern zu besorgen oder eingetreten ist und die Schäden nicht durch Inhalts- und Nebenbestimmungen verhütet, beseitigt oder ausgeglichen werden können. Die Wasserbehörde kann die Wiederherstellung des früheren Zustands verlangen, wenn Rücksichten auf den Wasserhaushalt dies erfordern.

(4) Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser haben der Vorhabenträger sowie der mit den Arbeiten Beauftragte der Wasserbehörde unverzüglich mitzuteilen. Die Arbeiten, die zur Erschließung geführt haben, sind einstweilen einzustellen. Die Wasserbehörde trifft die erforderlichen Anordnungen.“

  • 10 IZG-SH

Schutz entgegenstehender privater Interessen

Der Zugang zu Informationen über Emissionen kann nicht unter Berufung auf die in Satz 1 Nr. 1, 3 und 4 genannten Gründe abgelehnt werden. Vor der Entscheidung über die Offenbarung der durch Satz 1 Nr. 1 bis 4 geschützten Informationen sind die Betroffenen anzuhören.

 Jahreshauptversammlung der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.

Wegen der Pandemie wird die Jahreshauptversammlung der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V., die traditionsgemäß im Mai stattgefunden hätte, auf den 23. September 2020 um 18 Uhr verlegt. Wir treffen uns in Bergers Gasthof in Enge-Sande. Um ein Hygienekonzept erstellen zu können, bitten wir um Anmeldung bis zum 28.08.2020. Bitte Nasen-Mund-Bedeckung mitbringen.

Der Vorstand

Nur gemeinsam sind wir stark im Widerstand gegen CO2-Endlager und Fracking. Bitte unterstützen Sie uns! Wir waren bisher sehr erfolgreich, dürfen aber nicht nachlassen!

V.i.S.d.P.: Dr. Reinhard Knof

Spendenaufruf:
Wenn jeder nur 12 Euro im Jahr gäbe, würde es unsere Arbeit sehr erleichtern.
Für unsere Arbeit, wie z.B. den Druck von Plakaten, Unterschriftenlisten und Flyern und laufende Kosten benötigen wir neben unserem ehrenamtlichen Engagement auch Geld.
Wir bitten deshalb um Spenden, die bis zu einer Höhe von 200 Euro durch den Überweisungsbeleg direkt steuerlich geltend gemacht werden können. Für höhere Summen erstellen wir eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt. Überweisungen bitte auf das hier angegebene Konto oder PayPal der als gemeinnützig anerkannten Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. tätigen.

https://www.keinco2endlager.de/spenden/

 

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Mehr Infos unter:

http://www.kein-co2-endlager.de/

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