Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.
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Dr.Reinhard Knof
Tel.: +49 (0)162 1389223

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Initiatoren der Volksinitiative zum Schutz des Wassers laden Sie zu
einer Pressekonferenz am

Mittwoch, den 1.3.2017 um 10 Uhr
in den Presseraum des Landeshauses in Kiel (Raum 395) ein.

Wir werden die Volksinitiative der Öffentlichkeit vorstellen und den
Beginn der Unterschriftensammlung offiziell einläuten. Die
Volksinitiative umfasst insbesondere ein Verbot von Fracking in
Schleswig-Holstein, die Haftung von Bergbauunternehmen für Schäden und
eine Einschränkung der Geheimhaltung ihrer Anträge und Vorhaben.

AUFRUF:
Unsere wichtigsten Lebensgrundlagen sind durch Fracking und Ölförderung
bedroht!

Volksinitiative zum Schutz des Wassers:

Initiative für ein Gesetz zur Verbesserung des Wassergesetzes und des
Landesverwaltungsgesetzes des Landes Schleswig-Holstein

Fracking, also das gewaltsame Aufbrechen des Untergrunds zur Öl- oder
Gasförderung, ist mit unüberschaubaren Risiken für Mensch und Umwelt,
insbesondere für Wasser, Boden und Eigentum verbunden. In
Schleswig-Holstein wurde früher verbreitet gefrackt. Ein erneuter
Einsatz droht die riskante Ölförderung wieder wirtschaftlich zu machen.
Ölkonzerne planen neue Bohrungen, unter anderem vor der Nord- und
Ostseeküste. Dabei hat es in Schleswig-Holstein schon 98 bekannt
gewordene Schadensfälle durch die Erdölförderung gegeben, bei denen
Boden, Wasser und Umwelt vergiftet wurden.

Das 2016 beschlossene Fracking-Bundesgesetz schließt Fracking nur in
bestimmten Gesteinschichten aus, die aber in Schleswig-Holstein gar
nicht vorherrschend sind – im Übrigen macht es Fracking in
Schleswig-Holstein rechtssicher möglich (Fracking-Ermöglichungsgesetz).
Ein Verbot neuer Öl- und Gasbohrungen, wie es zur Erfüllung des Pariser
Klimaschutzabkommens vom Dezember 2015 notwendig wäre, wird im
Bundesgesetz erst gar nicht thematisiert.

Um Fracking ganz zu verhindern, benötigen wir eine Änderung des
Wassergesetzes in Schleswig-Holstein. Die Länder haben nämlich das
Recht, vom Wassergesetz des Bundes abzuweichen.

Mit der Volksinitiative wollen wir drei grundlegende Dinge erreichen:

Schutz unseres Wassers
Trinkwasser, Oberflächenwasser, Grundwasser, Tiefenwasser und
Brackwasser sollen geschützt werden. Ein genereller Gewässerschutz vor
Fracking ist nötig, weil all diese Wasservorkommen betroffen wären und
ihr Wert für künftige Generationen noch gar nicht feststeht.
Internationale Erfahrungen mit Fracking haben gezeigt, dass
Wasserverunreinigungen mit großer Wahrscheinlichkeit eintreten und
praktisch nicht rückgängig zu machen sind – so wird die soziale
Verantwortung für die Zukunft durch das Fracking-Bundesgesetz
missachtet.

Verunreinigungen und Gefährdungen durch Verpressung von
Lagerstättenwasser und Rückständen, durch Bohrungen, seismische
Untersuchungen und Förderung von Erdöl und Erdgas müssen durch eine
Verschärfung des Wasserrechts in Schleswig-Holstein vermieden werden.
Verunreinigungen und Gefährdungen durch Fracking sind nur durch ein
generelles Verbot zu verhindern.

Meeres- und Küstenschutz
Küstennahe Gewässer müssen vor Ölförderung und Fracking geschützt
werden. Meere sind Quelle des Lebens, der Tier- und Pflanzenwelt und
ebenfalls Teil der Ernährungsgrundlage.
Küstenschutz ist auch im Zusammenhang mit dem Klimawandel von
Bedeutung.

Offenlegung des betrieblichen Gefahrenpotenzials
Es darf in öffentlichen Angelegenheiten keine Geheimhaltung geben.
Das öffentliche Interesse an sauberen Lebensgrundlagen muss in jedem
Fall Vorrang vor Unternehmensinteressen haben.
Bisher werden die Pläne von Erdölkonzernen vielfach der
Öffentlichkeit vorenthalten, um „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“ der
Unternehmen zu schützen. Einer Offenlegung der Arbeitsvorgänge und der
verwendeten chemischen Stoffe muss Vorrang vor Betriebsgeheimnissen und
Gewinnerwartungen einzelner eingeräumt werden.

Fracking und Ölförderung bedeuten:

Gefahren für die Sicherung von gesunden Nahrungsmitteln, womit die
Ernährungssouveränität grundlegend gefährdet ist.
Gefahr von Krankheiten, Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung bei
Vergiftung von Wasser, Luft oder Boden: das Recht auf ein gesundes Leben
wird aufs Spiel gesetzt.
Klimaschädlichkeit. Es darf keine Erschließung neuer Öl- und
Gasvorkommen mehr zugelassen werden, da wir heute wissen, dass 80% der
bekannten fossilen Vorräte im Boden bleiben müssen, wenn wir das in
Paris vereinbarte Klimaschutzziel erreichen wollen.
Es werden voraussichtlich viele Arbeitsplätze gefährdet,
insbesondere im Tourismus.
Es bestehen Risiken für die Gebäudesicherheit und eine Wertminderung
von Grundstücken.

Was wir wollen:

Sauberes Wasser, reine Lebensmittel, ungefährdete Gesundheit, Erhalt der
Natur und Umwelt für Mensch und Tier, Erhalt guter Lebensbedingungen für
unsere Zukunft.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit eines Landesgesetzes, das Fracking
und Wassergefährdung verhindert – das Bundesgesetz bietet keinen
ausreichenden Schutz der Umwelt. Der Landtag lehnt ein Landesgesetz zum
verbesserten Schutz unseres Wassers bisher jedoch mehrheitlich ab.

Daher bleibt uns nur der Weg über eine Volksinitiative für ein
nachhaltiges Wasserschutzgesetz.

Die Vertrauenspersonen der Volksinitiative:
Dr. Reinhard Knof (Vorsitzender der BI gegen CO2-Endlager e.V.)
Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei Schleswig-Holstein)
Klaus Schöllhorn (Bergbauingenieur im Ruhestand)
Dr. Claudia Bielfeldt (Vorsitzende des BUND in SH)
Frank Tietgen (Stellvertretender Vorsitzender der BI gegen CO2-Endlager
e.V.)
Joachim Rotermund (BI gegen CO2-Endlager e.V.)
Homepage: http://www.vi-wasser.de/